Als DENA zertifizierte Energieexperten erstellen wir für den Wohngebäudesektor sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsenergieausweise.
Gerne beraten wir sie unverbindlich in einem persönlichen Vor- Ort Gespräch.
Welche Arten des Energieausweises gibt es?
- Energiebedarfsausweis
Hierfür erfolgt eine Berechnung des benötigten Energiebedarfs auf der Grundlage der technischen Gebäudedaten ( Gebäudetyp, Sanierungsstand, akt. Heizungsanlage, Wohnfläche, Klimadaten) unter standardisierten Rahmenbedingungen. - Energieverbrauchsausweis
Für der Berechnung werden nur die aktuellen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre herangezogen. Die aktuelle Gebäudesituation wird hierbei nur indirekt durch das konkrete individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner klassifiziert.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
- Bei einem Verkauf, einer Vermietung, einer Verpachtung, einem Verleasen oder der Gründung oder Übertragung eines Erbbaurechts.
- Bei Errichtung eines neuen Gebäudes
- Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (§80 Abs. 6+7 GEG)
- Bei energierelevanten Änderungen an einem bestehenden Gebäude (§48 GEG)
Erneuerung, Ersetzung oder erstmaliger Einbau von Außenbauteilen, die in Anlage 7 aufgeführt sind und 10% der betroffenen Fläche überschreiten.
Welchen Energieausweis benötige ich?
- Bei einem Neubau kann immer nur ein Bedarfsausweis erstellt werden, da keine Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen.
- Bei einem Bestandsgebäude kann zwischen den beiden Arten des Energieausweises gewählt werden (Ausnahme siehe Grafik).
Was sagt die Energieeffizienzklasse über den Zustand meines Gebäudes aus?
- Die Energieeffizienzklassen A+ bis H klassifizieren den Endenergiebedarf das Gebäudes.
Über diesen Endenergiebedarf (kWh pro m² und Jahr) können Gebäude bezüglich ihres energetischen Istzustandes miteinander verglichen werden. - Zudem kann man darauf rückschließen, mit welchen Heizkosten bzw. mit welchem evtl. Sanierungsbedarf zukünftig zu rechnen ist.