Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG)

Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG)

Egal ob Heizungstausch oder Sanierung der bestehenden Heizanlage. Wir helfen Ihnen den Durchblick im Förderungsdschungel zu bewahren. Gerne beraten wie sie unverbindlich in einem persönlichen Vor- Ort Gespräch.

Kaum eine Gesetzgebung der letzten Jahre hat die Öffentlichkeit so bewegt wie das Gebäudeenergiegesetz GEG 2024.
Wichtigstes Kernthema des Gesetzes ist dabei die Heizungserneuerung. 

Doch ist diese Gesetz wirklich so schlecht wie vielfach in der Presse zitiert?

Oder bietet es auch eine Chance veraltete Heiztechnik mit staatlichen Subventionen zukunftsfähig zu machen?

Wie helfen Ihnen den Durchblick im Förderdschungel zu behalten und schützen sie so vor dem „Heizungshammer“…

 

Wie lautet die Kernaussage des GEG zur Heizungserneuerung?

Die bundesdeutschen Haushalte haben im Jahr 2020 etwa 74 Millionen Tonnen CO2 Emissionen verursacht (Quelle: statista.de).
Dies entspricht etwa 13% des Gesamtdeutschen CO2 Ausstoßes und ist somit nach der Energiewirtschaft und dem Verkehr der drittgrößte Verursacher von CO2 in der BRD. Getrieben durch das Pariser Klimaabkommen und der damit verbundenen politischen Handlungsvorgabe in der BRD bis 2045 klimaneutral zu werden, liegt es folglich auf der Hand im Bereich Wohnung / Heizung entsprechend einzusparen.

Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Welche Förderung bietet der Staat an um sein Ziel zu erreichen?

Da die Heizungserneuerung im ausgerufenen Zeitfenster ein sehr ambitioniertes Ziel der Bundesregierung darstellt, versucht der Staat mittels Subvention (finanzieller Förderung) einen positiven Anreiz zur Umstellung zu schaffen. Gebäudebesitzer stehen nun vor der Entscheidung, entweder diese  Subvention zu nutzen um ihre Heizanlagen schnell auf erneuerbare Energien umzustellen oder ihre Altanlage weiterhin ohne weitere Einschränkungen zu betreiben. Da die Subventionen allerdings vom heutigen Tag an schrittweise zurückgefahren werden, besteht die Gefahr irgendwann die Heizanlage letztendlich dann doch gesetzeskonform erneuern zu müssen, dies dann allerdings ohne eine finanzielle, staatliche Bezuschussung.

Hier ein Überblick über die derzeitige Fördermöglichkeiten:

Gerne setzen wir uns mit ihnen zusammen, um eine speziell auf ihre Gebäudesituation abgestimmte, zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.
Diese beinhaltet eine Bestandsaufnahme der bestehenden Heizung, Überprüfung der Gebäudeheizlast und eine Evaluierung welcher Heizungstyp eine zukunftsweisende, praktikable  Lösung für sie darstellen kann.
Selbstverständlich begleiten wir sie auch in der Umsetzung bis hin zur Beantragung entsprechender Fördermittel.

Was kann ich tun wenn ich dennoch eine fossile Heizanlage einbauen will?

Aufgrund des heftigen Gegenwindes den die Koalition bei der Diskussion um das Heizungserneuerungsgesetz erfahren hat, wurden im Nachgang einige strittige Punkte überarbeitet. So wird der Einbau neuer fossiler Heizanlagen wie Gas bzw. Ölbrennwertkessel über ein Schlupfloch ermöglicht.
Die Gesetzesregelung sieht hierfür allerdings ein verbindliches Beratungsgespräch mit einer fachkundigen Person vor. Diese Gespräch wird in einem offiziellen Protokoll nach §71 Absatz 11 dokumentiert. 
Als zertifizierte Energieberater und als Mitglied im Fachverband der Gebäudeenergieberater (GIH)  haben wir uns dazu verpflichtet diese Beratung unentgeltlich durchzuführen.

Gerne können sie mit uns einen entsprechenden Beratungstermin vereinbaren.

Bietet das GEG auch noch andere Fördermöglichkeiten?

Selbstverständlich sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch noch andere Fördermöglichkeiten im Bestandswohngebäudebereich verankert. Somit werden nicht nur der Heizungstausch, sondern auch zum Beispiel Effizienz – Einzelmaßnahmen gefördert:

    • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
    • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
    • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
    • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
    • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
    • Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP; nicht bei Förderung von Heizungen)

Gerne beraten wir sie unverbindlich in einem persönlichen Vor- Ort Gespräch.